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Bewirtschaftung des Katastrophenschutzes

Neben einem erheblichen Eigenanteil finanziert das DRK den von ihm wahrgenommenen Katastrophenschutz auch mithilfe staatlicher Mittel u.a. des Bundes und des Landes NRW.

Innerhalb des DRK-Landesverbandes werden hierzu die notwendigen Nachweisführungen und die administrative Abwicklung der sog. K-Zuwendung des Landes (K-Dotation) und der Förderung der zivilschutzbezogenen Ausbildung des Bundes koordiniert. Neben der Nachweisführung wird dabei auch die rechtskonforme Verwendung der Mittel sichergestellt.

Wahrgenommen werden administrativ koordinierte Tätigkeiten im Rahmen der Bewirtschaftung von Landesfahrzeugen. Die administrative Abwicklung von Unfällen, Wartungen, Instandsetzungen sowie Aussonderungen und Neuauslieferungen werden durch den DRK-Landesverband unterstützt. Hierzu findet ein enger Austausch zwischen den Kreisverbänden, dem Innenministerium, den Bezirksregierungen und der Oberen Finanzdirektion statt.

Die Katastrophenschutz-Sachbearbeitungen der DRK-Kreisverbände werden bei der Aufgabenwahrnehmung der Bewirtschaftung des Katastrophenschutzes fachlich unterstützt und begleitet. Gleichzeitig werden auf strategischer Ebene die Kreisgeschäftsführenden, die Rotkreuzbeauftragten und die Planungsstäbe der Kreisverbände begleitet und unterstützt, sich kostendeckend und sich hinsichtlich der sparsamen Spenden- und Drittmittelverwendung wirtschaftlich zu positionieren und fortzuentwickeln.