Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag an der weltweiten Verbreitungsarbeit als Mitglied in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. So wird die Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts sowie der Rotkreuzgrundsätze in der
Satzung des DRK - und entsprechend in der <link das-drk wer-wir-sind satzung.html internal-link externen link in neuem>Satzung des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe - als erste Aufgabe genannt (§ 2). Des weiteren existiert mit dem verbandsweit etablierten System der ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten eine einzigartige Möglichkeit zur Verbreitungsarbeit. Und schließlich besteht mit dem Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ein Forum, in dem der Austausch mit Regierungsvertretern und Völkerrechtlern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.
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