Einsatzkräftenachsorge (EKN)

Die Einsatzkräftenachsorge gehört zum Fachbereich PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) und damit zum Fachdienst Betreuungsdienst. Die Einsatzkräftenachsorge umfasst die präventive, im Einsatz begleitende und nach dem Einsatz nachsorgende Betreuung von Einsatzkräften.

EKN
Einsatzkräftenachsorge (EKN)

Soziale Betreuung

Die Soziale Betreuung ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst sämtliche Betreuungsaufgaben für Betroffene, die weder verletzt noch besonderer psychosozialen Betreuung bedürfen. Im Rahmen der sozialen Betreuung sind Einsatzkräfte bei Schadenslagen da und stehen den Betroffenen für ihre Belange im Einsatzgeschehen zur Verfügung.

Soziale Betreuung
Soziale Betreuung

Unterkunftsdienst

Der Unterkunftsdienst ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst sämtliche Aufgaben im Zuge von Unterbringungsmaßnahmen für unverletzt Betroffene eines Schadensereignisses. Neben den Betroffenen eines Ereignisses kann der Unterkunftsdienst sich auch um die Unterbringung von Einsatzkräften z.B. in größeren und längerfristigen Lagen kümmern.

Unterkunftsdienst
Unterkunftsdienst

Verpflegungsdienst

Der Verpflegungsdienst ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst die Aufgaben bei der Planung, dem Wareneinkauf und Lageristik, der Zubereitung bis hin zur Ausgabe von Verpflegung für z. B. Betroffene eines Schadensereignisses.

Verpflegungsdienst
Verpflegungsdienst

PSNV: Psychosoziale Notfallversorgung

Die PSNV ist ein Fachbereich im Fachdienst Betreuungsdienst und umfasst alle psychosozialen Maßnahmen im Vorfeld von Ereignissen, während besonderer Ereignisse und im Nachgang zum Geschehen. Die PSNV wird Unterteilt in die PSNV – B für Betroffene, also Mitbürgerinnen und Mitbürger die ein Ereignis als Zivilpersonen erlebt haben und der PSNV – E für Einsatzkräfte, die gezielt immer wieder zu derartigen Einsätzen entsendet werden könnten.

PSNV-B

Die PSNV – B umfasst in Westfalen-Lippe die Grundlagenschulung (Grundlagen-PSNV), die Einsatzkräfte befähigt angemessen mit Mitmenschen umzugehen, die unter den Eindrücken eines Ereignisses leiden und die Krisenintervention, bei der sich fachausgebildete Kräfte intensiv und individuell um Betroffene kümmern können.

Die Grundlagenschulung (Grundlagen-PSNV) umfasst Maßnahmen, die die Einsatzkräfte bei größeren Schadenslagen anwenden / anbieten, um zu eruieren, ob die Betroffenen weitergehende Unterstützung im akuten Geschehen benötigen oder soweit orientiert und selbstwirksam sind, dass sie in der Situation selber klarkommen. Die Grundlagenschulung (Grundlagen-PSNV) wird nicht als Einzelleistung angefordert um individuell zu betreuen, sondern erfolgt im Rahmen der Tätigkeit als Betreuungsgruppe z.B. auf einem Betreuungsplatz bei größeren Schadenslagen. Die Ausbildung umfasst eine 16stündige Schulung.

Einsatzkräfte mit der Fachausbildung Kriseninterventionshilfe sind in der Lage Betroffene in Folge von z.B. häuslichen Todesfällen, tödlichen Verkehrsunfällen, plötzlichen Säuglingstoden, bei Vermisstensuchen zur Betreuung der Angehörigen, zur Betreuung Angehöriger in Folge eines Suizides oder zur Begleitung der Polizei bei der Überbringung einer Todesnachricht zur anschließenden Angehörigenbetreuung und anderen Fällen mehr tätig zu werden. Die Ausbildung Kriseninterventionshilfe ist eine 80stündige Fachausbildung mit abschließender Prüfung und einer darauffolgenden Hospitationsphase mit erfahrenen Einsatzkräften in der Einsatzpraxis.

PSNV-E

Die PSNV-E für Einsatzkräfte umfasst sämtliche Unterstützungsangebote zur Vorbereitung auf, Begleitung in und Nachbereitung von Einsätzen. Dieser Bereich wird auch Einsatzkräftenachsorge genannt.

  • Psychische Erste Hilfe, Kind

    Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird im DRK bundesweit von weit über 100 sogenannten Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten übernommen. Mitarbeitende dieser Dienste sind in einer psychosozialen Grundausbildung, der Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer, sowie Hospitations- und Praktikumsphasen auf Ihre Einsatztätigkeit vorbereitet worden. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind verbindlicher Standard.