Die Abteilung „Nationale Hilfsgesellschaft“ bearbeitet alle Angelegenheiten, die dem Deutschen Roten Kreuz durch das Bundesgesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 5. Dezember 2008 sowie weitere landesrechtliche Regelungen in NRW übertragen worden sind. Hierzu gehören die Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, die Aufgabe der Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, der Suchdienst und die Mitwirkung im Bevölkerungsschutz.
Außerdem bearbeitet die Abteilung „Nationale Hilfsgesellschaft“ alle Fragen der Fachdienste der Rotkreuzgemeinschaften und des Rettungsdienstes. Schließlich ist auch der Bundesfreiwilligendienst bei der Abteilung angesiedelt.