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„Laute Totenklage oder stilles Gedenken“ – Kultursensible Begleitung und Pflege am Lebensende

Einleitung
Für Mediziner*innen und Pflegekräfte ist der Umgang mit Sterben, Tod und Trauer vertraut, und trotzdem ist die Begleitung eines sterbenden Menschen und seiner Angehörigen individuell und immer wieder anders. Trotz aller „Routine“ kann die Begegnung mit unbekannten Verhaltensformen oder religiösen Vorstellungen im Umgang mit dem Tod Verunsicherung oder Befremden auslösen und Angst schüren, in der Begleitung etwas „falsch zu machen“. Auf der anderen Seite lässt pflegerisches Handeln, begrenzt durch Qualitätsstandards und evidenzbasierte Medizin, wenig Spielraum für die Auseinandersetzung mit dem vermeintlich Fremden. Unsicherheit und fehlende Kenntnisse führen dann häufig zu stereotypem Verhalten, was wiederum die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Patient*in, Angehörigen und Pflegepersonal beeinträchtigt.  Bestattungsrituale dienen dazu, den verstorbenen Menschen aus der Welt der Lebenden in die jenseitige Welt zu geleiten. Sie sind schon immer einem Wandel unterworfen gewesen. In unserer individualisierten Gesellschaft ist der Tod aus der öffentlichen Wahrnehmung weitestgehend ausgeschlossen. Menschen sterben oft dem Blick von außen entzogen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Danach werden sie zur Überführung einem ausgewählten Bestatter übergeben. Früher praktizierte Rituale des Abschiednehmens, z.B. die Totenfürsorge durch die nahen Angehörigen oder die Totenwache werden kaum noch ausgeübt. Auch Beisetzungszeremonien sind nicht mehr selbstverständlich an die Kirche gebunden, sondern zunehmend individualisiert und pluralisiert. Der Tod eines Menschen wird für die trauernden Angehörigen oft als Verlust seiner Individualität gesehen. Beisetzungen sind in enger Abstimmung mit den Angehörigen auf die Persönlichkeit und das Leben eines Verstorbenen ausgerichtet und werden meistens von den jeweiligen Bestattungsunternehmen vor Ort umgesetzt. Dabei wird der Pfarrer immer öfter durch einen nichtkirchlichen Ritualgestalter ersetzt. Der Blick in andere Gesellschaften weltweit zeigt wiederum große Unterschiede in der Art der Bestattungskultur. Die jeweiligen Bilder zu Tod und Jenseitsvorstellungen sind mannigfaltig und eingebettet in die soziale Struktur einer Gemeinschaft. Oft sind sie nur in diesem Zusammenhang verstehbar. Von außen betrachtet lösen sie nicht selten Befremden bei Abweichungen von den eigenen vertrauten Formen aus.
Umgang mit Sterben und Tod im Islam
„Jedes Lebewesen soll den Tod kosten, und wir stellen euch auf die Probe mit Bösem und Gutem als eine Prüfung und zu ihm (Gott) sollt ihr zurückgebracht werden.“ (Sura 21,35)) Für gläubige Muslim*innen ist der Koran die direkte Offenbarung Gottes durch den Propheten Mohammed. Die Hingabe an den Willen Gottes ist das zentrale Element. Er entscheidet über Leben und Tod. Sterben und Tod bedeutet Heimkehr zu Gott. Der Koran gibt Anweisungen im Umgang mit einem sterbenden Menschen und seine ihn begleitenden Angehörigen. Sie können einen gläubigen Menschen in seiner Krankheit und Sterben leiten und die Angehörigen im Prozess des Abschiednehmens unterstützen. Die Begleitung ist Pflicht und Fürsorge zugleich. Damit der Übergang in die jenseitige Welt gelingt, sollten offenen Konflikte möglichst zu Lebzeiten beigelegt werden. 
Begleitung der Sterbenden
Für Pflegefachkräfte in der Begleitung und Betreuung von sterbenden muslimischen Patient*innen ist es wichtig zu wissen, dass die Begleitung eines sterbenden Menschen nicht nur Wunsch aller Angehörigen ist. Es gehört zu den Pflichten eines gläubigen Muslims oder einer Muslima, einen nahestehenden sterbenden Menschen zu begleiten und ihn oder sie im Sterbeprozess nicht alleine zu lassen. Sie bezieht sich nicht nur auf einen kleinen Kreis von Angehörigen, sondern allen Menschen, die sich dem oder der Sterbenden verbunden fühlen. Im Krankenhausalltag mit seinen einschränkenden Rahmenbedingungen führt diese Pflicht zu immer wieder kehrenden Konflikten, die ungelöst in diesem emotionalen Zustand schnell eskalieren können. Die Unterbringung in ein Einzelzimmer schafft die Voraussetzungen, dass Familienmitglieder Zeit zur Begleitung und zum Abschiednehmen haben. Es ist das Gespräch mit ihnen zu suchen und sie in den Krankheitsverlauf immer wieder einzubinden. Da es im Islam keine bildhaften religiösen Darstellungen von Gott oder seinem Propheten gibt, empfiehlt es sich, in Absprache religiöse Symbole im Zimmer vorübergehend zu entfernen.
Worauf muss ich achten?
Auch der Körperpflege eines sterbenden Menschen kann eine hervorgehobene Bedeutung zukommen. Der Mensch soll im Zustand der Reinheit in die jenseitige Welt hinübergehen. Wenn die Pflege nicht mehr selbständig verrichtet werden kann, ist sie möglichst von Personen gleichen Geschlechts zu übernehmen. Es sollte selbstverständlich sein, die Wünsche des oder der Erkrankten zu respektieren und den Kontakt zu ihm oder ihr und den Angehörigen empathisch und seinen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Für gläubige Muslim*innen kann es wichtig sein, dass die Angehörigen mit Gebeten aus dem Koran und dem Sprechen des Glaubensbekenntnisses den sterbenden Menschen begleiten. Es gibt eine klare Vorstellung zur Einkehr in das Paradies am jüngsten Tag, wenn ein entsprechendes gottgefälliges Leben geführt wurde. 
Rituelle Totenwaschung
Es wird die Schahada, das Glaubensbekenntnis des Islams gebetet und der oder die Sterbende sollte nach Möglichkeit Richtung Mekka gebettet sein. Für viele Muslime und Musliminnen ist die rituelle Totenwaschung nach Eintritt des Todes Pflicht. Oft geschieht das durch Bestattungsunternehmen mit entsprechendem Hintergrund oder sie wird innerhalb der jeweiligen Moscheegemeinde durchgeführt.  Die Waschung des Leichnams ist eine hygienische Handlung und rituelle Reinigung zugleich. Dabei ist eine geschlechtsspezifische Zuordnung vorgegeben. Eine verstorbene Frau wird entsprechend von Frauen und umgekehrt ein Mann von Männern gewaschen. In der Regel wird die Reinigung dreimal wiederholt, wobei zum Schluss wohlriechende Öle dem Wasser beigemischt werden. Anschließend wird der Leichnam in weiße Tücher gehüllt, die beim Mann aus drei Teilen und bei der Frau aus fünf Teilen bestehen können. Bezüglich der Durchführung der Totenwaschung gibt es regionale Unterschiede und unterschiedliche Anweisungen der verschiedenen Rechtsschulen des Islams.
Beisetzung
Die Beisetzung eines verstorbenen Menschen erfolgt in der Regel ohne Sarg, eingewickelt in Tüchern. Sie sollte zügig innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Das Grab ist schlicht und gen Mekka ausgerichtet. Für gläubige Muslim*innen ist die letzte Ruhestätte nur eine vorübergehende, da der Mensch über den Tod hinaus zur Auferstehung bestimmt ist. Am Tag des Endgerichtes entscheidet Gott als Richter über Paradies oder ewige Verdammnis.
Veränderungen im Migrationskontext
Vieles, was der Koran an Regeln im Umgang mit einem verstorbenen Muslim oder Muslimin bereithält, stößt vor dem Hintergrund einer erfolgten Migration schnell an Grenzen.
  • Der Koran sieht eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden vor. Diese Frist ist aufgrund der behördlichen Vorgaben einer Beisetzung erst nach Ablauf von 48 Stunden hier nicht einzuhalten.
  • Die Beisetzung eines verstorbenen Menschen muslimischen Glaubens erfolgt in der Regel ohne Sarg, eingewickelt in Tüchern. Zwar gilt in Deutschland immer noch in einigen Bundesländern die Sargpflicht, jedoch können auf einigen Friedhöfen gläubige Muslim*innen auf gesonderten Grabfeldern im Leinentuch auch ohne Sarg beigesetzt werden
  • Das Grab ist schlicht und gen Mekka ausgerichtet. Für gläubige Muslim*innen ist die letzte Ruhestätte nur ein vorübergehender Ort, da der Mensch über den Tod hinaus zur Auferstehung bestimmt ist. Am Tag des Endgerichts entscheidet Gott als Richter über Paradies oder ewige Verdammnis.
  • Viele Muslim*innen der ersten Generation von Eingewanderten haben oft den letzten Wunsch, in der alten Heimat beigesetzt zu werden, auch wenn sie mehr als ihr halbes Leben in Deutschland verbracht haben. Ein wichtiger Grund dafür ist die unbegrenzte Liegezeit beim Kauf einer Grabstelle und nicht nur für 20 oder 25 Jahre wie in Deutschland üblich. Dieser Trend zur Überführung ändert sich langsam in der zweiten und dritten Generation der jüngeren Muslim*innen, die im Todesfall nicht in das Heimatland ihrer Vorfahren ausgeflogen, sondern in Deutschland beigesetzt werden. 
Umgang mit Sterben und Tod in Nordwest-Tansania
Die Menschen in der Region Karagwe in Nordwest-Tansania gehören unterschiedlichen Konfessionen oder Glaubensrichtungen an. Der Glaube bestimmt den Alltag und auch die Gestaltung von Ritualen. Allen Glaubensrichtungen unterliegt die ursprüngliche Verehrung der Ahnen. Sowohl christliche als auch islamische Einflüsse haben die Vorstellungen von der Bedeutung der Ahnen und ihren Einfluss auf die Nachwelt im Laufe der Zeit überlagert. Dennoch ist oft in den Trauerriten in vielfältiger Weise das spirituelle Verhältnis zwischen den verstorbenen Ahnen und der Familie sichtbar. Sie haben weiterhin starken Einfluss auf das diesseitige Leben.  Der Tod selbst ist in der Vorstellung Teil des Lebens und untrennbar damit verbunden. Jedes Leben ist zum Tod bestimmt. Der Tod wiederum markiert den Übergang in die Welt der verstorbenen Vorfahren. Wird ihnen nicht ausreichend Anerkennung z.B. in Form von Opfergaben entgegengebracht, können sie durch Unglück und Krankheiten ihre Nachfahren schädigen.   Die beschriebenen Erfahrungen beruhen auf Beobachtungen, die während längerer Aufenthalte und Besuche seit 1994 in der Region Karagwe, Nordwest-Tansania durch die Autorin gemacht wurden.
Gemeinsames lautes Wehklagen
Auch in Karagwe ist es üblich, einen sterbenden Menschen in der Todesstunde nicht alleine zu lassen und ihn durch die Familienangehörigen zu begleiten. Angehörige reagieren nach Eintritt des Todes häufig sehr emotional. Es wird viel geweint und geschrien. Die Überführung vom Krankenhaus zum Ort der Beisetzung geschieht oft in Begleitung vieler Menschen, die dem oder der Toten sich verbunden fühlen. Dazu wird meistens ein LKW oder Pickup mit Ladefläche genutzt. Die Beisetzung wird in der Regel als Erdbestattung auf dem Familiengehöft in Anwesenheit eines Geistlichen vollzogen. Das Grab befindet sich häufig am Eingang des Hauses. Dadurch bleibt der oder die Verstorbene auch nach dem Tod ein Teil der Familie. Trauernde Angehörige können mit der Unterstützung der nächsten Nachbarn rechnen. Sie gelten als verwundet und müssen sich in der ersten Zeit nicht um Alltagsangelegenheiten kümmern. Bestattungen selbst sind große gesellschaftliche Ereignisse. Besonders dann, wenn ein Mensch ein hohes Lebensalter erreicht hatte. Die Beisetzungen sind mit hohen Kosten und dementsprechend irdischen Sorgen verbunden. Um diese zu decken, sind Spenden von den Teilnehmenden einer Beisetzung erwünscht. Es gehört zur Pflicht, Abschied zu nehmen, wenn man die verstorbene Person kannte. Auch Kinder sind selbstverständlich mit dabei.
Umgang mit der Wahrheit am Krankenbett
Jene, die in der medizinischen Versorgung z. B. auf einer onkologischen oder Palliativstation arbeiten, kennen die schwierige Gradwanderung im Umgang mit der Wahrheit am Krankenbett. Krebs wird häufig bei Patient*innen und deren Angehörigen mit einem Todesurteil gleichgesetzt. Das ist auch bei Menschen mit anderen kulturellen Hintergründen nicht anders. Oft wird das Ausmaß der Erkrankung nicht voll erfasst, oder die Mitteilung der Diagnose zurückgehalten, um die Betroffenen zu schonen. Wie geht nun ein Arzt/eine Ärztin damit um, wenn z. B. Angehörige den Wunsch äußern, dass die schwere Erkrankung nicht dem oder der Erkrankten mitgeteilt werden soll? Wie kann das Recht auf Wissen und Patient*innenautonomie unter diesen Gegebenheiten aufrechterhalten werden? Kann das Recht auf Nicht-Wissen z. B. durch die Familie durchgesetzt werden? Auf diese Fragen gibt es keine eindeutigen Antworten. Sie können nur im Einzelfall betrachtet und gelöst werden, z. B. im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit im Ethikkomitee einer Klinik. In solchen Entscheidungsprozessen kommen oft sprachliche Barrieren hinzu, die die Vermittlung einer Diagnose zusätzlich erschweren. Missverständnisse und die fehlende Einhaltung therapeutischer Maßnahmen sind dann schnell die Folge.
Zu guter Letzt
Die beschriebenen Beispiele zeigen, dass der Tod in religiösen Vorstellungen mehr ist als der Schlusspunkt am Lebensende eines Menschen. Er stellt einen Übergang in eine andere „Welt“ dar, für den entsprechende Rituale bereitgehalten werden. In allen Religionen und Kulturen schließt sich daran eine festgelegte Zeit des Trauerns an, die die Hinterbliebenen in der Trauerbewältigung unterstützt und Verhaltensregeln für diese Zeit vorsieht. Im Umgang mit Menschen anderer kultureller oder religiöser Herkunft ist es unerlässlich, sich mit der eigenen Herkunft auseinanderzusetzen und ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass unser Denken und Handeln ebenfalls kulturell geprägt sind. Die Erlangung von transkultureller Kompetenz geschieht nicht über die Vermittlung von vorgefertigtem Wissen über Kulturen und Religionen und ein daraus abgeleitetes Handeln. Sie gelingt vielmehr durch das Entwickeln von Neugierde und eine empathische Herangehensweise an unbekannte Situationen sowie die kritische Reflexion bewusster und unbewusster Stereotype und Vorurteile. Dazu gehört auch die Fähigkeit, mit nicht eindeutigen Situationen umgehen zu lernen. Kulturelle Einflussfaktoren hat es im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer immer schon gegeben. In der Begleitung eines Menschen sind darüber hinaus sowohl die Lebenswelt mit den darin verwobenen sozialen Beziehungen als auch die Biographie des oder der Sterbenden unbedingt zu berücksichtigen. Über diese persönliche Ebene erschließt sich oft von selbst die Vorstellungswelt eines Menschen zu seinem ihm eigenen Tod. Sie sollte immer an erster Stelle in der Begleitung stehen.  
Weiterführende Literatur
  • Domenig, Dagmar: Transkulturelle Kompetenz. Lehrbuchbuch für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe, Hans Huber-Verlag, Bern 2007
  • Heller, Birgit: Wie Religionen mit dem Tod umgehen. Grundlagen für die interkulturelle Sterbebegleitung. Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 2012
  • http://www.kultur-gesundheit.de/ *
  • Ilkilic, Ilhan: Der muslimische Patient. Medizinethnische Aspekte des muslimischen Krankheitsverständnisses in einer wertpluralen Gesellschaft. Lit- Verlag, Münster 2002 
  • Ilkilic, Ilhan: Begegnung und Umgang mit muslimischen Patienten. Eine Handreichung für die Gesundheitsberufe. Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Tübingen 2003 
  • Körtner, Ulrich et al. (Hg.): Lebensanfang und Lebensende in den Weltregionen. Beiträge zu einer interkulturellen Medizinethik. Neukirchener Verlag, Neukirchen Vluyn 2006
  • Seale, Clive: Constructing death: the sociology of dying and bereavement, Cambridge university press 2003
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  • Zur Autorin

    Anne Artmeyer, Referentin für Migration im Rahmen der Integrationsagenturen NRW beim DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V., Ethnologin M.A., zertifizierte interkulturelle Trainerin und Fachkrankenschwester Palliative Care. Hauptberuflich zuständig für die Durchführung von Schulungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Krankheit im Migrationskontext für Berufsgruppen im Gesundheitswesen.

    Anne.Artmeyer(at)drk-westfalen(dot)de

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Beisetzung in Tansania