·

45. Tagung zum humanitären Völkerrecht in Münster

Unser Foto zeigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Referentinnen und Referenten anlässlich der 45. Tagung zum humanitären Völkerrecht in Münster mit (im Vordergrund) Professor Mr André Klip, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und transnationale Aspekte des Strafrechts an der Universität Maastricht, Niederlande (li.) und Michael Sieland, stv. Landeskonventionsbeauftragter der DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe (re.)

„Das humanitäre Völkerrecht gewinnt an Schärfe“

„Das humanitäre Völkerrecht gewinnt an Schärfe.“ Mit diesen Worten eröffnete Michael Sieland, stellvertretender Landeskonventionsbeauftragter des DRK in NRW, die 45. Tagung zum humanitären Völkerrecht am 6. und 7. Februar in Münster. Er stellte damit heraus, wie brisant und aktuell das Recht zum Schutz Unbeteiligter vor Kampfhandlungen ist.  Der Krieg in Syrien und die Folgen spannten sich dabei als roter Faden durch die Veranstaltung. So berichtete in diesem Kontext Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr Universität Bochum über die aktuellen Problemstellungen, die mit dem Schutz vor den Folgen von bewaffneten Konflikten einhergehen.  Die aus der Anwendung des Völkerrechts abgeleiteten Aufgaben des Roten Kreuzes betrachteten wiederum Michael Sieland mit einem weiteren Vortrag. In seiner langjährigen Tätigkeit als Delegierter des DRK-Generalsekretariats und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Auslandshilfe berichtete er über die alltäglichen Herausforderungen in der Rotkreuz-Arbeit, insbesondere im Umgang mit Flüchtlings- und Migrationsbewegungen. Ergänzt wurde dieser Einblick durch Dr. Hilde Heij, Leiterin Suchdienst und Verbreitungsarbeit im DRK-Landesverband Nordrhein. Sie beleuchtete die Bedeutung des Suchdienstes für Angehörige und Familien. Täglich wird dabei das humanitäre Völkerrecht in der Praxis in Deutschland angewandt.  Highlight der Veranstaltung war die Rede von Prof. Mr André Klip. Der auf internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und transnationale Aspekte des Strafrechts spezialisierte Rechtswissenschaftler der Universität Maastricht diskutierte mit den Teilnehmenden Fragen, ob beispielweise Kriegsverbrechen wie in Ex-Jugoslawien eher durch lokale Gerichte oder durch ein internationales Tribunal zu verfolgen sind. Spannend verfolgt wurden dabei auch die Abwägungen, wie Zeugen vernommen und in der Urteilsfindung der Richter des Internationalen Strafgerichtshofs einbezogen werden.  An der Tagung nahmen über 40 Rechtsreferendare aus allen Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen teil.  Die Tagung zum humanitären Völkerrecht findet zum 45. Mal statt und wird gemeinsam mit dem DRK-Landesverband Nordrhein und dem DRK-Landesverband Westfalen-Lippe veranstaltet. Seit 1976 findet die Tagung jährlich in Zusammenarbeit mit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Sie richtet sich an Rechtsreferendare, Beamte, Richter und Offiziere der Streitkräfte. Seit 1988 wird die Tagung durch das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum unterstützt. In der Verbreitungsarbeit des DRK zählt sie bundesweit zu den jährlich bedeutendsten Veranstaltungen.  Das komplette ProgrammPressemitteilung als pdf-DateiFoto Julia Ikstadt