· Pressemitteilung

51. Tagung zum humanitären Völkerrecht in Münster

Unser Foto zeigt die Teilnehmenden während der Tagung "Humanitäres Völkerrecht"
Foto: Christian Kamp / LV WL

Die zentrale Rolle des Roten Kreuzes bei der Verbreitung des humanitären Völkerrechts

Die zentrale Rolle des Roten Kreuzes bei der Verbreitung des humanitären Völkerrechts bildete den Schwerpunkt bei der 51. Tagung zum humanitären Völkerrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare am 27. und 28. Januar 2025 im DRK-Tagungshotel in Münster. Die zweitägige Veranstaltung wurde auch in diesem Jahr von den DRK-Landesverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum und dem Landesjustizprüfungsamt im NRW-Justizministerium veranstaltet.

Bedeutung des humanitären Völkerrechts hervorgehoben

Die Präsidenten der beiden DRK-Landesverbände Dr. Fritz Baur (Westfalen-Lippe) und Dr. Alexander Schröder-Frerkes (Nordrhein) hoben hervor, dass die Förderung des humanitären Völkerrechts unerlässlich sei, um den Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten zu gewährleisten. Die Tagung lieferte wertvolle Einblicke und Diskussionen zu aktuellen Herausforderungen in diesem Zusammenhang.

So präsentierte Dr. Heike Spieker, Leiterin des Verbindungsbüros der Hilfsorganisationen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), in ihrem Vortrag die Bedeutung des humanitären Völkerrechts in aktuellen bewaffneten Konflikten.

Michael Sieland, Landeskonventionsbeauftragter des DRK- Landesverbandes Nordrhein und Delegierter des DRK-Generalsekretariats (Berlin) beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, untersuchte die Rolle der Neutralität in der humanitären Hilfe. 

Regierungsdirektor Wolfgang Haager, Rechtsdozent an der Zentralen Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr beim Zentrum Innere Führung, teilte praktische Einblicke aus dem humanitären Völkerrecht.

Dr. Katja Schöberl, Referentin Internationale Beziehungen / Advisor Political & Movement Relations im DRK-Generalsekretariat, erläuterte die Bedeutung der internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes.

Timeela Manandhar, Doktorandin am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht, Ruhr Universität Bochum, diskutierte die Verbindung zwischen Völkerstrafrecht und bewaffneten Konflikten und 

Kai Budelmann, Assistent am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht, Ruhr Universität Bochum, beleuchtete die Zulässigkeit zwischenstaatlicher Gewalt.

Moot Court

Ein besonderes Highlight der Tagung war der Moot Court. Dabei handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung im Rahmen der juristischen Aus- und Weiterbildung, bei dem die Teilnehmer in die Rolle von Anwälten schlüpfen. Bei der Tagung in Münster hatten sie einen fiktiven Fall zu verhandeln, bei dem es um komplexe Fragen des humanitären Völkerrechts ging, und der den Jurastudenten und Nachwuchsanwälten eine praxisnahe Gelegenheit bot, ihre juristischen Fähigkeiten zu erproben. Dr. Mareike Büscher, Vertreterin des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen, betonte, dass der Moot Court den hohen Praxisbezug und die Relevanz des humanitären Völkerrechts in realen Konflikten zeige.

Foto Christian Kamp / LV WL

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