Das diesjährige Münsteraner Rotkreuz-Gespräch zum humanitären Völkerrecht am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr) im Freiherr-von-Vincke-Haus, Domplatz 36, 48143 Münster widmet sich den Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Über diesbezügliche Erfahrungen der Bundeswehr berichten zwei Referenten aus dem Bundesministerium der Verteidigung; über die Achtung des humanitären Völkerrechts im Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt referiert ein Mitarbeiter des DRK-Generalsekretariats in Berlin.
Der Eintritt ist frei. Aufgrund der Corona-Pandemie stehen weniger Plätze als bisher üblich zur Verfügung. Deshalb wird um Anmeldung gebeten:
sabine.jordan(at)drk-westfalen(dot)de oder: 0251 / 9739-181. Zum ersten Mal kann die Veranstaltung auch als Livestream im Internet verfolgt werden:
https://youtu.be/sn7_t1wLktg
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Begrüßung
Dr. jur. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V.
Grußwort
Dorothee Feller, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Münster
Erfahrungen der Bundeswehr: Umgang und Reaktion auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Oberstarzt Dr. Rolf von Uslar
(abgesagt)Oberfeldarzt Dr. Michael Froneberg, Bundesministerium der Verteidigung
Erfahrungen im Syrien-Konflikt: Achtung des humanitären Völkerrechts
Dr. med. Hanna Kaade, DRK-Generalsekretariat, Berlin
Schlussworte
Dr. Moritz Philipp Koch, Landeskonventionsbeauftragter des DRK in Nordrhein-Westfalen
Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem Deutschen Roten Kreuz gesetzlich festgeschriebene Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Dazu gehören unter anderem die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei.
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Pressemitteilung als pdf-Datei